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Impressum in der Slowakei: Was Ihre Firmenwebsite zeigen muss

Firmenname, Sitz, IČO, Registereintrag, Datenschutz, Cookie-Einwilligung und Onlineshop-Pflichten: was slowakisches Recht 2026 von Ihrer Website verlangt.

Nikolai Tolmachev, Gründer von Tolman Studios

8 Min. LesezeitWebsites

Kurz gesagt

14 Tagehaben Verbraucher in der Slowakei für den Widerruf eines Online-Kaufs, ohne Begründung

  • Jede Firmenwebsite in der Slowakei nennt Firmenname, Sitz, IČO, Registereintrag, E-Mail und Telefon. Umsatzsteuerpflichtige ergänzen die IČ DPH.
  • Sammelt die Website personenbezogene Daten oder setzt sie nicht notwendige Cookies, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung und eine Einwilligung, bevor diese Cookies laden.
  • Ein Onlineshop ergänzt vorvertragliche Informationen, 14 Tage Widerruf mit Muster-Formular, Gewährleistung, Streitbeilegung und seit dem 19. Juni 2026 einen Widerrufsbutton.
Inhalt

Jede Firmenwebsite in der Slowakei muss zeigen, wer dahintersteht: Firmenname, Adresse, IČO, Registereintrag, E-Mail und Telefon. Umsatzsteuerpflichtige ergänzen ihre IČ DPH. Sammelt die Website personenbezogene Daten, braucht sie eine Datenschutzerklärung. Nutzt sie Analyse-Tools oder Werbe-Pixel, braucht sie eine Cookie-Einwilligung. Ein Onlineshop hat zusätzlich Verbraucherpflichten: vorvertragliche Informationen, 14 Tage Widerruf, Gewährleistung und Streitbeilegung.

Dieser Beitrag ist für alle, die in der Slowakei eine živnosť (Einzelunternehmen) oder eine s.r.o. (GmbH) führen, auch für Österreicher und Deutsche mit Firma in Bratislava. Österreich und Deutschland haben eigene Regeln, etwa das Impressum nach ECG und MedienG in Österreich oder § 5 DDG in Deutschland. Diese Checkliste gilt nur für slowakische Firmen. Ich bin kein Jurist. Ich baue Websites und lese diese Gesetze, damit die Websites meiner Kunden sie erfüllen. Jedes Gesetz unten ist mit dem offiziellen Text auf Slov-Lex verlinkt.

Was muss auf jeder Firmenwebsite stehen?

Zwei Gesetze sagen dasselbe mit anderen Worten. Das slowakische Handelsgesetzbuch (Obchodný zákonník, § 3a) verlangt die Firmenangaben auch auf der Website, wenn es eine gibt. Das E-Commerce-Gesetz (zákon č. 22/2004 Z. z., § 4) zählt auf, was ein Website-Betreiber den Besuchern zugänglich machen muss. Zusammen ergibt das:

Firmenangaben auf jeder Firmenwebsite

  • Firmenname. Bei einer s.r.o. genau wie im Register, mit Rechtsform. Bei einem živnostník Vor- und Nachname (und der Handelsname, falls Sie einen nutzen).
  • Adresse. Bei einer Gesellschaft der Sitz. Bei einem živnostník der Ort der Geschäftstätigkeit. Das E-Commerce-Gesetz nennt zusätzlich die Wohnadresse. Sind beide gleich, reicht eine.
  • IČO, die slowakische Firmennummer.
  • Registereintrag. Welches Register und welche Nummer. Bei einer s.r.o. zum Beispiel „Obchodný register Mestského súdu Bratislava III, oddiel Sro, vložka č. ...“. Bei einem živnostník das Gewerberegister des Bezirksamts (okresný úrad) und Ihre Nummer dort.
  • E-Mail und Telefon. Beides. Ein Kontaktformular allein reicht nicht.
  • Aufsichtsbehörde. Name und Adresse der Behörde, die Ihre Tätigkeit beaufsichtigt. Für die meisten Shops und Dienstleister ist das die Slowakische Handelsinspektion (SOI), das Inspektorat für Ihre Region.
  • IČ DPH (UID-Nummer), nur wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Das Gesetz sagt „Steueridentifikationsnummer“. DIČ und IČ DPH beide anzugeben ist der sichere Weg.
  • Stammkapital, nur wenn Sie es nennen möchten. Dann müssen Sie auch angeben, wie viel davon eingezahlt ist.

Die Angaben müssen leicht und ständig erreichbar sein, getrennt von Werbung und Angeboten. In der Praxis heißt das: Fußzeile jeder Seite oder eine Seite „Firmenangaben“, die aus der Fußzeile verlinkt ist.

Anwälte, Ärzte, Architekten und andere reglementierte Berufe ergänzen ein paar Zeilen. Dazu gehören die Kammer, die Berufsbezeichnung mit dem Land, in dem sie verliehen wurde, und ein Link zu den Berufsregeln der Kammer.

Die SOI prüft das und kann ein Bußgeld von 50 € bis 1 % des Vorjahresumsatzes verhängen, höchstens 50.000 €. Typische Fehler sind klein: eine alte Adresse nach dem Umzug oder ein Firmenname ohne „s.r.o.“.

Datenschutzerklärung. Sammelt Ihre Website personenbezogene Daten, müssen Sie nach Artikel 13 DSGVO die Menschen schon beim Erheben informieren. Dazu zählen Kontaktformular, Buchungsformular, Newsletter-Anmeldung und Chat-Fenster. Die Erklärung sagt, wer Sie sind und wie man Sie erreicht. Sie nennt Zweck und Rechtsgrundlage und sagt, wer die Daten noch bekommt (Ihr E-Mail-Anbieter, Ihr Buchungstool). Außerdem steht darin, ob Daten die EU verlassen, wie lange Sie sie speichern und welche Rechte die Menschen haben. Dazu gehört das Recht auf Beschwerde beim slowakischen Datenschutzamt (Úrad na ochranu osobných údajov SR). Verlinken Sie die Erklärung neben jedem Formular.

Cookies. Das slowakische Gesetz über elektronische Kommunikation (zákon č. 452/2021 Z. z., § 109 Abs. 8) ist klar. Sie dürfen auf dem Gerät eines Besuchers nur dann etwas speichern oder auslesen, wenn er nachweisbar eingewilligt hat. Ausgenommen ist, was für den gewünschten Dienst unbedingt nötig ist, etwa ein Warenkorb oder die Spracheinstellung. Google Analytics, ein Meta-Pixel, ein eingebettetes YouTube-Video oder eine Google-Karte setzen meist Cookies, die eine Einwilligung brauchen.

Das Banner muss diese Tools also blockieren, bis der Besucher auf „Akzeptieren“ klickt. Vorab angekreuzte Kästchen sind keine Einwilligung. Artikel 7 DSGVO ergänzt, dass der Widerruf so einfach sein muss wie die Einwilligung. Lassen Sie deshalb einen Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile. Ein Verstoß gegen die Cookie-Regel kann ein Unternehmen 200 € bis 5 % des Umsatzes kosten. Darüber entscheidet die slowakische Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation.

Eine Website ganz ohne Tracking und ohne eingebettete Dienste braucht vielleicht kein Cookie-Banner. Die Datenschutzerklärung braucht sie trotzdem, wenn sie ein Formular hat.

Was muss ein Onlineshop ergänzen?

Das Verbraucherschutzgesetz, zákon č. 108/2024 Z. z., gilt seit dem

  1. Juli 2024. Seine Regeln für Fernabsatzverträge betreffen alles, was ein Verbraucher online bestellt und bezahlt. Gutscheine und bezahlte Online-Buchungen zählen auch dazu.

Zusätzliche Punkte für einen Onlineshop

  • Vor der Bestellung: die wesentlichen Eigenschaften des Produkts, der Gesamtpreis mit Versand und allen weiteren Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen und die Lieferfrist (§ 5). Nennen Sie eine Kostenposition nicht im Voraus, muss der Kunde sie nicht zahlen (§ 15).
  • E-Mail und eine Postadresse für Reklamationen und Widerrufe, falls sie vom Sitz abweicht (§ 15).
  • Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Begründung. Erklären Sie Bedingungen, Frist und Ablauf. Sagen Sie, wer die Rücksendung zahlt, und fügen Sie ein Muster-Widerrufsformular bei (§ 15, § 19, § 20). Nennen Sie auch die Ausnahmen, die Sie nutzen, etwa Maßanfertigungen oder Lebensmittel.
  • Der Widerrufsbutton. Seit dem 19. Juni 2026 muss ein Onlineshop eine klar beschriftete Funktion anbieten, etwa „odstúpiť od zmluvy tu“, die während der ganzen 14 Tage erreichbar bleibt. Sie endet mit dem Schritt „potvrdiť odstúpenie od zmluvy“, und Sie senden unverzüglich eine Bestätigung (§ 20a).
  • Gewährleistung (reklamácie): die gesetzliche Haftung für Mängel, bei Waren 2 Jahre (Občiansky zákonník § 619), und wie man reklamiert. Sie bestätigen eine Reklamation schriftlich und erledigen sie in der Regel innerhalb von 30 Tagen (§ 622). Die meisten Shops haben dafür eine Seite „reklamačný poriadok“ in den AGB.
  • Streitbeilegung: ein Satz, dass Kunden Sie um Abhilfe bitten können, und ein Link zur Schlichtungsstelle. Für die meisten Shops ist das die SOI (§ 5 Abs. 1 Buchst. l, zákon č. 391/2015 Z. z.).
  • Die Bestellschritte, wie man Tippfehler vor dem Absenden korrigiert, ob Sie den Vertrag speichern und in welcher Sprache er geschlossen wird. Dieser Teil muss auf Slowakisch sein (zákon č. 22/2004 Z. z., § 5).
  • Rabatte zeigen den vorherigen Preis, also den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (§ 7).

Eine Sache können Sie löschen: den Link zur OS-Plattform der EU. Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Plattform geschlossen. Die Pflicht zum Link endete am 20. Juli 2025.

Die Sprache ist für viele Unternehmer aus dem Ausland wichtig. Das Gesetz sagt, dass Verbraucher alle Informationen und Dokumente auf Slowakisch bekommen, oder mit ihrer Zustimmung in einer anderen Sprache, die sie verstehen. Verkaufen Sie an Kunden in der Slowakei, schreiben Sie AGB und Bestellseiten auf Slowakisch. Deutsch und Englisch können daneben stehen.

Welche Regeln gelten für mich?

Was Sie zeigen müssenJede FirmenwebsiteOnlineshopZusätzlich für Umsatzsteuerpflichtige
Firmenname, Adresse, IČO, RegistereintragJaJaNein
E-Mail, Telefon, Aufsichtsbehörde (meist SOI)JaJaNein
IČ DPH (UID-Nummer)Nur UmsatzsteuerpflichtigeNur UmsatzsteuerpflichtigeJa
Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO)Bei Formular, Chat oder TrackingJaNein
Cookie-EinwilligungWenn Analyse, Pixel oder eingebettete Dienste Cookies setzenFast immerNein
Antrag auf Abhilfe und SchlichtungsstelleWenn Sie an Verbraucher verkaufenJaNein
Gesamtpreis mit Versand, AGBNeinJaNein
Widerrufsbelehrung 14 Tage und Muster-FormularNeinJaNein
Widerrufsbutton (seit 19. Juni 2026)NeinJaNein
Regeln für ReklamationenNeinJaNein
Barrierefreiheit (EAA)NeinJa, außer KleinstunternehmenNein

Die letzte Zeile ist ein eigenes Thema. Onlineshops fallen seit dem 28. Juni 2025 unter den European Accessibility Act, aber Dienstleister mit weniger als 10 Personen und bis 2 Millionen € Umsatz sind ausgenommen. Wen das Gesetz genau betrifft, erkläre ich im Beitrag zum Barrierefreiheitsgesetz.

Was kann ich weglassen?

Eine einfache Firmenwebsite braucht

  • Firmenangaben in der Fußzeile
  • Eine Datenschutzerklärung, wenn es ein Kontaktformular gibt
  • Cookie-Einwilligung bei Analyse-Tools, Pixel oder eingebetteten Karten und Videos
  • Den Satz zu Abhilfe und Schlichtungsstelle, wenn Sie mit Verbrauchern arbeiten

Meist nicht nötig

  • Widerrufsbutton oder Muster-Formular
  • AGB und reklamačný poriadok
  • IČ DPH, wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind
  • Ein Cookie-Banner, wenn nichts auf der Website nicht notwendige Cookies setzt

Ein Handwerker oder ein Salon mit fünf Seiten ist nach der ersten Liste fertig. Die Shop-Regeln beginnen erst, wenn man auf der Website bestellen und bezahlen kann.

Wie setze ich das auf meinen Websites um?

Vor dem Start bitte ich um einen Auszug aus dem Handelsregister (orsr.sk) oder dem Gewerberegister (zrsr.sk). Name, Adresse und Nummern übernehme ich Wort für Wort. Das ist langweilig, und eine falsche Ziffer in der IČO übersieht man leicht.

Die Angaben kommen in die Fußzeile jeder Seite. Die Datenschutzerklärung steht neben jedem Formular. Das Cookie-Banner lädt Analyse-Tools erst nach „Akzeptieren“, und ein Link „Cookie-Einstellungen“ bleibt in der Fußzeile. Bei Onlineshops schreibt oder kauft der Kunde die AGB (Rechtstexte schreibe ich nicht). Bestellseiten, Widerrufsbutton und Bestätigungs-E-Mails baue ich passend dazu.

Wenn Sie Ihre eigene Website prüfen möchten, beginnen Sie mit der ersten Liste. Das dauert 10 Minuten. Meine Checkliste mit 12 Punkten für Firmenwebsites geht weiter und prüft auch Tempo, Handy-Ansicht und Kontaktwege. Wenn Sie eine neue Website brauchen, sehen Sie hier, was ich baue, oder schreiben Sie mir mit der Adresse Ihrer aktuellen Website.

Häufige Fragen

Ich bin Einzelunternehmer (živnostník) mit einer einseitigen Website. Was ist das Minimum?

Name, Ort der Geschäftstätigkeit, IČO, Eintrag im Gewerberegister, E-Mail, Telefon und Aufsichtsbehörde. Verkaufen Sie an Verbraucher, kommt ein Satz zum Antrag auf Abhilfe und zur Schlichtungsstelle dazu. Hat die Website ein Formular oder Analyse-Tools, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung und bei Analyse-Tools auch eine Cookie-Einwilligung.

Wo gehören die Firmenangaben hin?

Das Gesetz sagt: leicht und ständig erreichbar. Die meisten Websites haben sie in der Fußzeile jeder Seite oder auf einer eigenen Seite, die aus der Fußzeile verlinkt ist. Beides funktioniert.

Brauche ich noch den Link zur OS-Plattform der EU?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Plattform abgeschafft. Die Pflicht zum Link endete am 20. Juli 2025. Entfernen Sie den alten Link. Die slowakische Pflicht, die Schlichtungsstelle zu nennen, bleibt.

Darf mein Onlineshop nur auf Deutsch oder Englisch sein?

Das slowakische Verbraucherschutzgesetz verlangt alle Informationen und Dokumente auf Slowakisch, oder mit Zustimmung des Verbrauchers in einer anderen Sprache, die er versteht. Verkaufen Sie an Kunden in der Slowakei, ist eine slowakische Fassung von AGB und Bestellseiten die sichere Wahl.

Wer kontrolliert das?

Die Slowakische Handelsinspektion (SOI) prüft Firmenangaben und Verbraucherrechte. Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten prüft die DSGVO. Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation prüft die Cookie-Einwilligung. Jede dieser Behörden kann Bußgelder verhängen.

Quellen

  1. Zákon č. 22/2004 Z. z. o elektronickom obchode, slowakisches E-Commerce-Gesetz (§ 4, § 5, § 7a), Slov-Lex, geprüft am 22. September 2026
  2. Zákon č. 513/1991 Zb. Obchodný zákonník, slowakisches Handelsgesetzbuch (§ 3a), Slov-Lex, geprüft am 22. September 2026
  3. Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 4, 7, 13), EUR-Lex, Amtsblatt der EU, geprüft am 22. September 2026
  4. Zákon č. 452/2021 Z. z. o elektronických komunikáciách (§ 109 Abs. 8, § 124), Slov-Lex, geprüft am 22. September 2026
  5. Zákon č. 108/2024 Z. z. o ochrane spotrebiteľa, Verbraucherschutzgesetz (§ 4, § 5, § 7, § 15, § 19, § 20, § 20a), Slov-Lex, geprüft am 22. September 2026
  6. Zákon č. 40/1964 Zb. Občiansky zákonník, Bürgerliches Gesetzbuch (§ 619, § 622), Slov-Lex, geprüft am 22. September 2026
  7. Zákon č. 391/2015 Z. z. o alternatívnom riešení spotrebiteľských sporov (§ 3, § 11), Slov-Lex, geprüft am 22. September 2026
  8. Verordnung (EU) 2024/3228 zur Einstellung der Europäischen OS-Plattform, EUR-Lex, Amtsblatt der EU, geprüft am 22. September 2026

Fakten und Preise: Stand laut Datum in den Quellen.

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Nikolai Tolmachev

Nikolai Tolmachev

Gründer von Tolman Studios

Von der Slowakei aus baue ich Websites und KI-Chatbots und betreue Werbung für kleine Unternehmen. Davor habe ich über vier Jahre IT-Projekte geleitet. PMP und Certified ScrumMaster.

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