Barrierefreiheitsgesetz 2026: Muss Ihre Website barrierefrei sein?
BaFG und BFSG gelten seit 28. Juni 2025. Wen sie betreffen, warum viele kleine Dienstleister ausgenommen sind, Strafen in AT, DE, SK und ein 15-Minuten-Test.

Nikolai Tolmachev, Gründer von Tolman Studios
7 Min. LesezeitWebsites
Kurz gesagt
Unter 10 Personenund Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. €: so kleine Dienstleister sind ausgenommen
- Der European Accessibility Act betrifft Dienstleistungen für Verbraucher: Online-Shops, Banken, Personenverkehr, E-Books und Telekommunikation. Eine Website, die nur Ihr Unternehmen vorstellt, steht nicht auf der Liste.
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Millionen €.
- Ob ausgenommen oder nicht: Die Grundlagen (Tastatur, Kontrast, Feldbeschriftungen, Alternativtexte) prüfen Sie in 15 Minuten, und sie helfen jedem Besucher.
Inhalt
Seit 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act. In Österreich setzt ihn das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) um, in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Betroffen sind Online-Shops, Banken, Verkehrsunternehmen und E-Book-Anbieter. Ein kleiner Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten ist ausgenommen. Ebenso eine Website, die nur zeigt, was Sie tun.
Für viele Leserinnen und Leser lautet die ehrliche Antwort also „eher nein“. Unten zeige ich, wie Sie das in vier Schritten prüfen und welche Strafen in Österreich, Deutschland und der Slowakei gelten. Dazu kommt ein 15-Minuten-Test, der sich in jedem Fall lohnt. Ich bin kein Jurist. Das ist meine Lesart der offiziellen Texte, mit Links, damit Sie selbst nachlesen können.
Was ist der European Accessibility Act?
Es ist eine EU-Richtlinie vom April 2019, die Richtlinie (EU) 2019/882. Jedes Land musste sie bis Juni 2022 in eigenes Recht umsetzen, und diese Gesetze gelten ab 28. Juni 2025. Menschen mit Behinderungen sollen gängige Produkte und Dienstleistungen selbstständig kaufen und nutzen können. Gemeint sind zum Beispiel blinde Menschen mit Screenreader, Menschen, die keine Maus bedienen können, und Menschen, die große Schrift brauchen.
Für Websites gelten dieselben vier Prinzipien wie in den WCAG, den Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. In der Praxis misst man Websites an der europäischen Norm EN 301 549, die für Webseiten WCAG 2.1 Stufe AA verwendet.
Gilt das Gesetz für meine Website?
Gehen Sie diese vier Fragen der Reihe nach durch. Sobald Sie mit „nein“ antworten, betrifft das Gesetz Ihre Website nicht.
- Verkaufen Sie an Verbraucher? Das Gesetz gilt für Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn Sie nur mit Unternehmen arbeiten, betrifft es Sie nicht.
- Steht Ihre Dienstleistung auf der Liste? Die Liste ist kurz: elektronischer Geschäftsverkehr (Verkauf online, mit Vertragsabschluss auf der Website oder in der App), Bank- und Zahlungsdienste für Verbraucher, Personenverkehr per Flugzeug, Bus, Bahn und Schiff (Websites, Apps, E-Tickets, Reiseinformationen), E-Books, Telefon und Internet sowie der Zugang zu Fernseh- und Videodiensten. Die Website einer Zahnarztpraxis, einer Kanzlei oder eines Installateurs steht nicht darauf.
- Sind Sie ein Kleinstunternehmen? Das heißt: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen €. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Anforderungen ausgenommen.
- Immer noch betroffen? Dann muss Ihre Website die Anforderungen erfüllen, und Sie müssen Informationen darüber veröffentlichen, wie Ihre Dienstleistung sie erfüllt. Wäre eine Anpassung eine unverhältnismäßige Belastung, dürfen Sie sich nur nach einer schriftlichen Beurteilung darauf berufen. Diese wiederholen Sie mindestens alle fünf Jahre.
Es gibt eine Grauzone. Die Richtlinie definiert elektronischen Geschäftsverkehr als Dienstleistungen im Fernabsatz, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags abzielen. Wörtlich gelesen kann darunter auch eine Online-Terminbuchung mit Bezahlung fallen. Wenn Online-Buchungen Ihr wichtigster Verkaufsweg sind und Sie 10 oder mehr Beschäftigte haben, behandeln Sie Ihre Website als betroffen und fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Das slowakische Gesetz ist noch weiter formuliert. Statt „elektronischer Geschäftsverkehr“ spricht es von „Diensten der Informationsgesellschaft“, einem Begriff aus dem slowakischen E-Commerce-Gesetz. Darunter können mehr Online-Dienste für Verbraucher fallen, die Grauzone ist dort also größer. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt in der Slowakei genauso.
Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte wie Zahlungsterminals oder E-Book-Reader herstellt, einführt oder verkauft, hat andere Pflichten.
Manche alten Inhalte müssen Sie nicht anpassen. Videos und Office-Dateien wie PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind ausgenommen. Ebenso archivierte Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden.
Welche Gesetze und Strafen gelten in den einzelnen Ländern?
Jedes Land hat ein eigenes Gesetz, eigene Strafen und eine eigene Behörde. Hier sind drei davon: Österreich, Deutschland und die Slowakei, von wo aus ich arbeite.
| Land | Gesetz | Wer prüft | Höchststrafe bei Dienstleistungen |
|---|---|---|---|
| Österreich | Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 | Sozialministeriumservice | 80.000 €, für kleine und mittlere Unternehmen 50.000 € |
| Deutschland | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | Marktüberwachungsbehörde | 100.000 € |
| Slowakei | Gesetz Nr. 351/2022 Slg. (zákon o prístupnosti výrobkov a služieb) | Slowakische Handelsinspektion (SOI) | 200 bis 6.000 € für eine nicht barrierefreie Dienstleistung oder fehlende Informationen, bis 20.000 € oder 30.000 € für andere Verstöße, nie mehr als 3 % des Vorjahresumsatzes |
Diese Beträge sind Obergrenzen. Laut Richtlinie müssen Strafen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein und mit Maßnahmen zur Behebung einhergehen. Das slowakische Gesetz geht weiter. Wer eine nicht barrierefreie Dienstleistung nach der Prüfung behebt, dem erlässt die Inspektion die Strafe für diesen Verstoß. Die 30.000 € drohen in der Slowakei, wenn jemand gar nicht mit der Inspektion zusammenarbeitet.
In Österreich können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Website beim Sozialministeriumservice melden. Das können auch der VKI, der Österreichische Behindertenrat, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer Österreich. Das Sozialministeriumservice muss innerhalb von acht Wochen schriftlich antworten.
Wie häufig sind die Probleme?
Sehr häufig. Die gemeinnützige Organisation WebAIM an der Utah State University prüft jedes Jahr automatisch die Startseiten der eine Million größten Websites. Im Februar 2026 fand sie auf 95,9 % davon erkennbare WCAG-Fehler, im Schnitt 56,1 Fehler pro Seite. Meist sind es dieselben wenigen Fehler.
- Zu geringer Textkontrast83,9 %
- Bilder ohne Alternativtext53,1 %
- Formularfelder ohne Beschriftung51 %
- Leere Links46,3 %
- Leere Buttons30,6 %
- Keine Seitensprache angegeben13,5 %
Quelle: WebAIM Million 2026, die 1.000.000 größten Startseiten
Alle sechs lassen sich auf einer kleinen Website günstig beheben. Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme, deshalb lohnt sich zusätzlich ein kurzer Test von Hand.
Was kann ich in 15 Minuten selbst prüfen?
Öffnen Sie am Laptop Ihre Startseite und Ihre Kontakt- oder Bestellseite. Gehen Sie dann diese Liste durch. Die Zahlen in Klammern sind die Erfolgskriterien der WCAG 2.2, falls Ihr Entwickler nachfragt.
Barrierefreiheit in 15 Minuten prüfen
- Nur Tastatur. Legen Sie die Maus weg und drücken Sie die Tab-Taste. Erreichen Sie jeden Link, jeden Button und jedes Formularfeld, und sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? (2.1.1, 2.4.7)
- Nichts verdeckt den Fokus. Ein fixierter Header oder Cookie-Banner darf das Element, zu dem Sie gerade gesprungen sind, nicht verdecken. (2.4.11)
- Auf 200 % zoomen. Der Text soll größer werden, ohne abgeschnitten zu werden oder sich zu überlappen. (1.4.4)
- Kontrast. Prüfen Sie die Textfarbe gegen den Hintergrund mit dem kostenlosen WebAIM Contrast Checker. Normaler Text braucht mindestens 4,5:1, großer Text 3:1. (1.4.3)
- Bilder. Jedes Bild mit Aussage braucht eine kurze Textbeschreibung (Alternativtext). Das kostenlose Tool WAVE von WebAIM zeigt fehlende an. (1.1.1)
- Formulare. Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, nicht nur grauen Platzhaltertext. Fehlermeldungen sagen in Worten, was falsch ist. (3.3.1, 3.3.2)
- Icon-Buttons haben einen Namen. Ein WhatsApp- oder Menü-Icon braucht eine Textbeschriftung, die ein Screenreader vorlesen kann. (2.4.4, 4.1.2)
- Kleine Klickflächen. Buttons und Links sollten mindestens 24 × 24 Pixel groß sein oder genug Abstand haben. (2.5.8)
- Seitensprache. Im Code jeder Seite steht ihre Sprache, zum Beispiel lang="de". Der Screenreader wählt danach die richtige Stimme. (3.1.1)
Besteht Ihre Website die meisten Punkte, steht sie besser da als ein Großteil des Webs. Fallen mehrere durch, ist das kein Grund zur Panik. Auf einer kleinen Website sind das meist Tage Arbeit, nicht Wochen (meine Schätzung).
Ich bin ausgenommen. Sollte ich mich trotzdem darum kümmern?
Ja, wenn auch nicht wegen der Strafen. Barrierefreiheit hilft viel mehr Menschen, als das Gesetz im Blick hat. Wer Ihre Preise in der Sonne am Handy liest, braucht guten Kontrast. Eine Kundin über siebzig braucht Text, den man vergrößern kann. Klare Feldbeschriftungen helfen allen, die Ihr Formular in Eile ausfüllen.
Es hilft auch bei der Suche. Alternativtexte, echte Überschriften und eine angegebene Seitensprache helfen Google und KI-Assistenten zu verstehen, worum es auf einer Seite geht. Mehr dazu habe ich in Was eine Unternehmenswebsite 2026 leisten sollte geschrieben.
Wie setze ich Barrierefreiheit auf meinen Websites um?
Ich baue jede Website mit dem Ziel WCAG 2.2 Stufe AA. Auch diese Website hat dieses Ziel. Sie lässt sich vollständig per Tastatur bedienen, zeigt den Fokus deutlich und hat einen Link „Zum Inhalt springen“. Der Kontrast reicht, und jede Seite hat die richtige Sprache. Wer Bewegung in den Einstellungen ausgeschaltet hat, sieht keine Animationen.
Overlay-Widgets für Barrierefreiheit setze ich nicht ein. Ich behebe die Probleme in der Website selbst. Wenn Ihre aktuelle Website den 15-Minuten-Test nicht besteht, sehe ich sie mir an und sage Ihnen, wie viel Arbeit die Korrekturen wären. Was dazugehört, sehen Sie auf meiner Seite Websites. Oder schreiben Sie mir einfach die Adresse Ihrer Website.
Häufige Fragen
Ich habe einen Friseursalon mit 4 Leuten und Online-Terminbuchung. Gilt das Gesetz für mich?
Nein. Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen € Umsatz oder Bilanzsumme ist ein Kleinstunternehmen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
Macht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay meine Website gesetzeskonform?
Das Gesetz nennt keine Plugins. Die Anforderungen betreffen die Website selbst: Texte, Kontrast, Bedienung per Tastatur, Beschriftungen und Code. Ich behebe das direkt in der Website und setze keine Overlay-Widgets ein.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Nur wenn das Gesetz für Sie gilt. Dann müssen Sie Informationen darüber veröffentlichen, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Und zwar in einer Form, die auch Menschen mit Behinderungen nutzen können. Die meisten Unternehmen stellen das auf eine eigene Seite.
WCAG 2.1 oder 2.2: Woran soll ich mich halten?
Die europäische Norm EN 301 549 baut auf WCAG 2.1 Stufe AA auf. WCAG 2.2 ist die neuere Version des W3C und ergänzt einige Prüfpunkte, etwa die Größe von Klickflächen. Eine Website nach 2.2 AA deckt auch die Prüfpunkte von 2.1 AA ab, deshalb arbeite ich nach 2.2 AA.
Was passiert, wenn eine betroffene Website nicht barrierefrei ist?
Die Behörde kann eine Nachbesserung anordnen und eine Strafe verhängen. In Österreich sind es bis zu 80.000 €, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50.000 €. In Deutschland sind es bis zu 100.000 €. In der Slowakei drohen bis zu 6.000 € für eine nicht barrierefreie Dienstleistung, und die Inspektion verzichtet auf die Strafe, wenn Sie das Problem beheben.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Artikel 2, 3, 4, 13, 14, 30, 32), EUR-Lex, Amtsblatt der EU, geprüft am 18. August 2026
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 (§ 3, § 6, § 35, § 36), RIS, Rechtsinformationssystem des Bundes, geprüft am 18. August 2026
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (§ 2, § 3, § 37), Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz, geprüft am 18. August 2026
- Zákon č. 351/2022 Z. z. o prístupnosti výrobkov a služieb (§ 2, § 8, § 10, § 12), Slov-Lex, geprüft am 18. August 2026
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C, geprüft am 18. August 2026
- The WebAIM Million: Bericht 2026 zur Barrierefreiheit der 1.000.000 größten Startseiten, WebAIM, geprüft am 18. August 2026
Fakten und Preise: Stand laut Datum in den Quellen.

Nikolai Tolmachev
Gründer von Tolman Studios
Von der Slowakei aus baue ich Websites und KI-Chatbots und betreue Werbung für kleine Unternehmen. Davor habe ich über vier Jahre IT-Projekte geleitet. PMP und Certified ScrumMaster.